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Häufig gestellte Fragen

  • Woran erkenne ich, dass ich eine Psychotherapie benötige?
    Wenn Sie bei sich Symptome erkennen, die ein psychisches Leid verursachen, ist oftmals eine Psychotherapie hilfreich. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich mit Ihren behandelnden Ärzt*innen darüber austauschen. Sie können sich auch für einen Termin zur Sprechstunde anmelden, sodass wir gemeinsam überlegen können, ob eine Psychotherapie notwendig ist. Melden Sie sich bei Interesse gern telefonisch während meiner Sprechzeit (mittwochs 12 – 13 Uhr) oder nutzen Sie das Kontaktformular.
  • Wie läuft eine Therapiestunde ab?
    Das hängt ganz von der aktuellen Therapiephase und den jeweiligen Themen ab. Zu Beginn wird oftmals der Prozess seit dem letzten Termin reflektiert und es werden relevante Geschehnisse besprochen. Anschließend nimmt die Arbeit an dem psychotherapeutischen Thema anlehnend am ausgearbeiteten Therapieplan einen großen Raum in der Therapiestunde ein. Abschließend werden die Inhalte nochmals zusammengefasst und die Schritte für die Zeit bis zur nächsten Psychotherapiestunde vereinbart.
  • Was bedeutet Probatorik?
    In der Probatorik wird die eigentliche Psychotherapie vorbereitet. Es wird sich ein genauer Überblick über die Symptomatik verschafft, die Lebensgeschichte näher beleuchtet und die Diagnostik durchgeführt. Außerdem werden Therapieziele und ein Therapieplan besprochen. Ganz entscheidend ist es dabei auch, dass überprüft wird, ob die persönliche und professionelle Ebene stimmt, um psychotherapeutisch an den Themengebieten arbeiten zu können.
  • Wird in der Psychotherapie eine Diagnose gestellt?
    Voraussetzung für die Durchführung einer Psychotherapie ist eine klinisch relevante psychische Störung nach dem ICD-10. Diese Voraussetzung muss im Rahmen der Diagnostik überprüft werden.
  • Können Angehörige von mir mit zur Therapiesitzung kommen?
    Gemeinsame Gespräche mit Angehörigen sind während der Psychotherapie möglich.
  • Werden in der Praxis auch Gruppentherapien angeboten?
    Ja. Fragen Sie bei Interesse gern telefonisch während meiner Sprechzeit (mittwochs 12 – 13 Uhr) nach oder nutzen Sie das Kontaktformular.
  • Wie viele Personen sind für gewöhnlich in einer Gruppentherapie?
    Die maximale Größe einer Gruppe begrenzt sich auf acht Patient*innen.
  • Werden mir bei der Therapie Medikamente verschrieben?
    Psychologische Psychotherapeuten dürfen keine Medikamente verschreiben. Falls eine begleitende medikamentöse Therapie notwendig ist, geschieht das typischerweise in enger Abstimmung mit den entsprechenden Fachärzt*innen.
  • Was mache ich, wenn die Chemie nicht stimmt oder ich Probleme mit meinem Psychotherapeuten habe?
    Es kann vorkommen, dass die persönliche Ebene in der Psychotherapie nicht stimmt, was dem Behandlungserfolg natürlich im Weg stehen kann. Sprechen Sie Ihre unangenehmen Gefühle oder Schwierigkeiten ruhig unvermittelt an. Wir Psychotherapeut*innen sind auf solche Kritik gut vorbereitet und oftmals ist es uns möglich unser therapeutische Verhalten daran anzupassen. Falls das unangenehme Gefühl dennoch weiterhin bestehen bleibt, kann ich Sie selbstverständlich bei der Suche nach einer anderen psychotherapeutischen Kolleg*in für Ihre Weiterbehandlung unterstützen.
  • Wie viele Therapiestunden übernimmt die Krankenversicherung?
    Wie viele Therapiestunden Ihre Krankenversicherung übernimmt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich werden eigentlich immer mindestens die Sprechstunde und Probatorik von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Wie viele weitere Psychotherapiesitzungen antragsfrei durchgeführt werden können oder separat bewilligt werden müssen, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Fragen Sie für konkrete Antworten idealerweise im Vorfeld der Psychotherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach.
  • Was sind die Kosten für eine Therapiestunde für Selbstzahlende?
    Für die Abrechnungen eine psychotherapeutische Leistung im privaten Bereich gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Eine 50-minütige Einzeltherapie kostet in der Regel zwischen 130 und 165 Euro. Für eine 100-minütige Gruppentherapie fallen etwa 130 Euro an. Zusätzlich können je nach Bedarf weitere Kosten für diagnostische Leistungen, Berichte, etc. entstehen.
  • Gibt es eine Spezialisierung der Praxis?
    Ich arbeite als approbierter psychologischer Psychotherapeut in der Fachrichtung der Verhaltenstherapie. Damit lassen sich alle Störungsbereiche der ICD-10 leitlinienkonform behandeln. Ergänzend hege ich als Mitglied des Dachverbands Deutschsprachiger PsychosenPsychotherapie e.V. (DDPP) und der International Society for Psychological and Social Approaches to Psychosis (iSPS) ein besonderes Interesse an der Behandlung von psychotischen Erkrankungen.
  • Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
    Sagen Sie bitte bis spätestens 48 Stunden vorher ab, da andernfalls ein Ausfallhonorar erhoben werden muss.
  • Kann ich meine laufende Therapie einfach wechseln?
    Inwiefern eine laufende Therapie gewechselt werden kann, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Sprechen Sie dazu am besten mit Ihrer aktuell behandelten Psychotherapeut*in.
  • Können in der Praxis auch Kinder und Jugendliche behandelt werden?
    In meiner Praxis behandle ich ausschließlich erwachsene Personen ab 18 Jahren. Wenden Sie sich für eine angemessene fachliche Behandlung von Kindern und Jugendliche bitte an Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen.
  • Gibt es freie Therapieplätze in der Praxis?
    Zurzeit sind alle Therapieplätze der Praxis belegt. Termine für eine Sprechstunde können jedoch im Tagesgeschäft kurzfristig frei werden. Lassen Sie sich für einen Termin gern auf die Warteliste eintragen, indem Sie sich telefonisch während meiner Sprechzeiten melden oder nutzen Sie das Kontaktformular.
  • Wie lange ist die Wartezeit auf der Warteliste?
    Da sich die genaue Länge einer Psychotherapie individuell stark unterscheidet und im Vorfeld nur schwer bestimmen lässt, ist auch die Wartezeit nur schwer abschätzbar.
  • Die Warteliste ist aktuell geschlossen, wann wird sie wieder geöffnet?
    Bei zu vielen Psychotherapieplatzanfragen kann es sein, dass die Warteliste geschlossen werden muss. Sobald einige Patienten in die Psychotherapie nachgerückt sind oder kein weiteres Interesse an einem Therapieplatz haben, wird die Warteliste wieder geöffnet. Es lohnt sich daher im monatlichen Rhythmus zu überprüfen, ob ein Platz auf der Warteliste frei ist.
  • Kann ich während der Wartezeit bereits etwas Therapeutisches machen?
    Oftmals werden bereits im Rahmen des Erstgesprächs erste Interventionen für den Zeitraum bis zum Therapiestart besprochen. Fragen Sie aber auch gern bezüglich Angebote Ihrer Krankenversicherung nach. Besprechen Sie auch mit den ärztlichen Kolleg*innen inwiefern die Verordnung einer Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) hilfreich für die Wartezeit sein kann.
  • Was umfasst die Schweigepflicht in der Psychotherapie?
    Laut § 8 Abs. 1 der (Muster-)Berufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer gilt: "Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit über Behandlungsverhältnisse verpflichtet und über das, was ihnen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit durch und über Patienten und Dritte anvertraut und bekannt geworden ist. Dies gilt auch über den Tod der betreffenden Person hinaus."
  • Wer erfährt von meiner Diagnose?
    Alle Informationen aus der Psychotherapie unterliegen grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht. Das bedeutet, dass sie nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weitergeleitet werden dürfen. Üblicherweise setzen Krankenversicherungen allerdings eine Diagnose für Abrechnung der Psychotherapie voraus. Es kann also sein, dass Sie Ihrer Krankenversicherung die Diagnose mitteilen müssen.
  • Was passiert, wenn ich eine mir bekannte Person im Wartezimmer treffe?
    Als Patient*innen unterliegen Sie im Praxisbereich ebenfalls der Schweigepflicht bezüglich aller Mitpatient*innen , was im Behandlungsvertrag schriftlich festgehalten wird.
  • Ich habe Angst, einer Person mit größeren Problemen den Therapieplatz wegzunehmen.
    Alle Menschen mit einem psychischen Leiden haben den gleichen Anspruch auf eine Psychotherapie. Der Schweregrad ist dabei nicht entscheidend. Wenn Sie sich in Ihrer aktuellen Situation eine Psychotherapie wünschen, melden Sie sich gern zu einem Erstgespräch. Wir können dann gemeinsam überlegen, ob eine Psychotherapie für Sie zielführend ist.
  • Ich habe Angst, mich einer fremden Person gegenüber zu öffnen. Was, wenn ich über meine Probleme nicht sprechen kann?
    Diese Angst ist eine sehr häufige, weshalb in den ersten Sitzungen oftmals allgemeine Themen besprochen werden. Inhaltlich bestimmen dabei immer Sie als Patient*in das Tempo und werden von mir niemals unter Druck gesetzt oder bewertet. Ich versuche als Psychotherapeut jederzeit maximal transparent zu sein, was eine Grundlage für das gegenseitige Vertrauen liefert. Wir nehmen uns auf jeden Fall alle Zeit die es braucht, bis Sie sich Schritt für Schritt sicher fühlen.
  • Ich habe Angst verurteilt zu werden. Woher soll ich den Mut für eine Therapie nehmen?
    Eines meiner Leitbilder als Psychotherapeut ist, dass ich alle Themen ernst nehme und Sie als Person dabei niemals bewerte oder gar verurteile. Die Grundlage der Therapie ist Ihr persönliches Erleben der Thematik. Was für Sie wichtig ist, ist dadurch automatisch auch für mich wichtig.
  • Ich habe Angst davor, Emotionen zu zeigen oder als „verweichlicht“ zu gelten. Was, wenn ich anfange zu weinen?
    In mitteleuropäischen Kulturkreis werden wir häufig dazu erzogen, Emotionen zu vermeiden. Das kann zwangsläufig zu Ängsten führen, wie in einer Psychotherapie damit umgegangen wird: Gerade belastende Situationen führen ganz natürlich oft zu Angst, Wut oder Traurigkeit. Diese Emotionen werden in der Therapie also als ganz selbstverständlich wahrgenommen und es wird ein gesunder Umgang damit erarbeitet.
  • Was benötige ich für die Durchführung einer Onlinetherapie?
    Sie benötigen lediglich ein internetfähiges Gerät mit einer integrierten Kamera. Typischerweise genügt dafür ein PC, Laptop, Tablet oder Handy. Die Onlinetherapie wird über das DSGVO-konforme Portal von Epikur durchgeführt.
  • Wie sind meine Daten bei der Onlinetherapie geschützt?
    Die Onlinetherapie wird über das DSGVO-konforme Portal von Epikur durchgeführt. Ausführliche Informationen zu den Themen Datenschutz und Sicherheit können Sie auf deren Website finden.
  • Kann ich als gesetzlich versicherte Person eine Privatpraxis nutzen?
    Auch als gesetzlich versicherte Person haben Sie die Möglichkeit eine Therapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Allerdings kommen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht für die Kosten der Therapie auf, da diese lediglich mit Vertragspsychotherapeut*innen der Krankenkassen abrechen, sodass Sie Rechnungen selbst begleichen müssen. Eine Ausnahme davon ist das sogenannten Kostenerstattungsverfahren.
  • Ist das Kostenerstattungsverfahren mit jeder Krankenkasse möglich?
    Grundsätzlich haben Sie als versicherte Person einer gesetzlichen Krankenkasse nach § 13 Abs. 3 SGB V das Recht, sich die Kosten bei einem sogenannten "Systemversagen" für eine notwendige und unaufschiebbare Leistung erstatten zu lassen. Dafür sind einige Nachweise erforderlich, die Sie im Vorfeld erbringen müssen. Tatsächlich unterscheiden sich in der Praxis die Krankenkassen teilweise gravierend darin, wie hoch sie die Hürden für diese Nachweise stellen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
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